AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Skulp GmbH („AGB“) 

Stand: 30.09.2022

1. PRÄAMBEL

1.01 Skulp GmbH, Am Wissenschaftspark 9, 54296 Trier, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter HRB 46199, (SKULP“), betreibt unter anderem eine Cloud-Software (die SKULP Cloud-Software“) sowie eine Online-Plattform via Mobile-App und auf ihren Internetseiten (gemeinsam die “SKULP-Plattform“). 

1.02 Mit der Skulp Cloud-Software können Personal Trainer („Trainer“) Termine für von ihnen angebotene Trainingseinheiten verwalten und Zahlungen sowie Rechnungsstellung gegenüber ihren Endkunden („Kunden“) bzw. den Nutzern abwickeln. Die Zahlungsabwicklung erfolgt dabei nicht durch Skulp sondern über Stripe, Inc. als Zahlungsdienstleister („Stripe“). Zu den wichtigsten Funktionen der SKULP Cloud-Software gehören die Terminverwaltung, Zahlungsabwicklung, Rechnungsstellung und Kundenverwaltung. 

Insbesondere können Trainer über die SKULP-Plattform Termine für Trainingseinheiten für Nutzer bereitstellen und veröffentliche oder gebuchte Termine verwalten, die Zahlungsabwicklung über die SKULP-Plattform vermitteln und auf Grundlage der gebuchten und durchgeführten Trainingseinheiten die entsprechenden Abrechnungen gegenüber den Nutzern erstellen und bereitstellen. 

Die Nutzer können über die SKULP-Plattform Termine buchen oder stornieren, sowie den Zahlungsvorgang über Stripe vornehmen und die vom Trainer erstellten Rechnungen abrufen. 

Die Trainingseinheiten werden vom jeweiligen Trainer in Eigenverantwortung in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt. SKULP unterstützt den Trainer mit dem SKULP-System gegenüber den Nutzern dabei im Wesentlichen nur bei der Planung und Buchung der Termine, bei der übersichtlichen Darstellung gegenüber dem Kunden / Nutzer und bei der Abrechnung und Rechnungsstellung. SKULP stellt dem Trainer im Übrigen keinerlei Dienstleistungen oder Infrastruktur zur Verfügung, damit der Trainer etwaige Trainingseinheiten mit Nutzern durchführen kann. Für den Nutzer ermöglicht SKULP insbesondere die übersichtliche Darstellung der Termine und die Terminverwaltung.

SKULP bietet selbst keine Trainingseinheiten oder sonstigen Dienstleistungen gegenüber den Nutzern an, erbringt keine derartigen Leistungen und unterstützt den Trainer auch nicht bei der Erfüllung des Dienstleistungsvertrages zwischen Trainer und Nutzer. SKULP führt insbesondere keinerlei Zahlungsdienstleistungen durch und bietet lediglich die Schnittstelle für den Zahlungsdienstleister (Stripe) zur Zahlungsabwicklung zwischen Trainer und Nutzer. 

1.03 Die folgenden Begriffe haben in diesen AGB die ihnen nachstehend zugewiesene Bedeutung:

  1. a) Der Begriff „Nutzer“ beschreibt jene Personen (insb. Verbraucher), die die SKULP Mobile-App heruntergeladen haben, die sich bei SKULP über die SKULP-Plattform registriert haben, sowie bloße Besucher der von SKULP betriebenen Websites (insb. www.skulp.de).
  1. b) Der Begriff „Admin-Bereich“ beschreibt die von SKULP dem Trainer zur Verfügung gestellte internetbasierte Softwarelösung zur Verwaltung seiner angebotenen Termine, der getätigten Buchungen und zur Abrechnung, Rechnungserstellung und Verwaltung der Zahlungsfunktionen (insbesondere Zahlungsanforderung, Gutschrift und Rückzahlung).
  1. c) Der Begriff SKULP-System“ umfasst die SKULP-Plattform sowie sonstige Verwaltungs- und Buchungsdienste von SKULP (online und offline).
  1. d) Der Begriff „Trainer“ beschreibt jene natürliche oder juristische Person, die mit SKULP durch Eröffnung eines Kontos auf der SKULP-Plattform einen Vertrag zur Inanspruchnahme des SKULP-Systems als Anbieter von Trainingseinheiten oder Beratungen abgeschlossen hat („Partnervertrag“). 
  1. e) Der Begriff „Geschäft“ meint den kompletten Prozess einer Trainingseinheit angefangen mit der Bereitstellung von Terminen durch den Trainer über die Buchung eines Termins durch den Nutzer und die Abrechnung der Trainingseinheit durch den Trainer und die Bezahlung. Sofern dieser Prozess nicht vollständig durchlaufen wird, z.B. im Falle einer Stornierung, stellt dies gleichwohl ein „Geschäft“ im Sinne dieser AGB dar.

2. Anwendungsbereich, Ausschluss fremder AGB, Vorrang, Änderung der AGB, Schriftform

Diese AGB regeln die Rechtsbeziehung zwischen SKULP und dem Trainer, sowie SKULP und dem Nutzer. Davon umfasst sind auch u.a. die Verpflichtungen, wie sich der Trainer gegenüber dem Nutzer zu verhalten hat, insbesondere welche Sorgfaltspflichten seitens des Trainers zu beachten sind. 

2.01 Anwendungsbereich. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen SKULP und dem Trainer, sowie SKULP und dem Nutzer gelten ausschließlich diese AGB; sie sind unter https://www.skulp.de/agb abrufbar. Vorbehaltlich der ausdrücklichen, in Schriftform erteilten Zustimmung durch SKULP ist die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Trainers oder des Nutzers jedenfalls ausgeschlossen. Erfüllungshandlungen oder Stillschweigen durch SKULP führen nicht zur Anerkennung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Trainers oder des Nutzers. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Trainer oder dem Nutzer, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgegeschäften darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde. Es kommt stets die im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses bzw. Geschäfts oder Folgegeschäfts aktuelle Fassung dieser AGB zur Anwendung.

2.02 Änderungen, Sonderkündigungsrecht. Änderungen der AGB durch SKULP sind jederzeit einseitig durch Bekanntgabe auf digitalem Weg (ohne Unterschrift) möglich; sie erlangen 6 Wochen nach Bekanntgabe Rechtsgültigkeit für alle Sachverhalte im Rahmen der zwischen SKULP und dem Trainer oder SKULP und dem Nutzer laufenden Verträge, die sich nach Inkrafttreten der Änderung ereignen, sofern der Trainer bzw. der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist per Brief, jedenfalls aber in Schriftform widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs oder bei unterlassener Bekanntgabe bleiben für die laufenden Verträge und Geschäfte die bisherigen AGB anwendbar. SKULP ist es jedoch unbenommen, im Falle eines Widerspruchs laufende Verträge mit einer Frist von 8 Wochen außerordentlich zu kündigen und das Konto des Trainers bzw. Nutzers nach Ablauf dieser Kündigungsfrist für neue Geschäfte zu sperren. Zum Abschluss laufender Geschäfte bleibt das Konto unter Anwendung der zuletzt vereinbarten AGB weiterhin nutzbar. Im Falle einer Sperrung des Kontos aufgrund Nicht-Akzeptanz der neuen AGB kann der jeweilige Trainer bzw. Nutzer das Konto nach erfolgter Sperrung durch Bestätigung der Geltung der jeweils aktuellen AGB wieder freischalten und die Vertragsbeziehung fortsetzen. Sonstige Änderungen oder abweichende Vereinbarungen zwischen dem Trainer oder Nutzer und SKULP bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2.03 „Schriftform“ bedeutet, Schriftform gemäß § 126 BGB. Insoweit Schriftform vorgesehen ist, bedarf auch die Aufhebung oder Abänderung der Schriftformklausel der Schriftform. Für die bloße Textform genügt eine Email ohne Unterschrift, sofern die jeweilige Versandadresse offensichtlich die Domain des Versenders enthält und die Email den Absender ohne Zweifel erkennen lässt.

3. Aufnahme, Freischaltung, Nutzung, Preisänderungen, Rabatte

3.01 Aufnahme, Aktualisierungspflicht. Der Trainer wird mit seinen in den Admin-Bereich eingepflegten Preisen und Terminen sowie sonstigen relevanten Informationen in das SKULP-System aufgenommen. Der Trainer verpflichtet sich, die eingepflegten Informationen (insb. Preise und Termine sowie zur Rechnungserstellung relevante Informationen) regelmäßig zu kontrollieren und zu aktualisieren. In beschreibenden Texten ist es dem Trainer nicht erlaubt, Verweise auf die Telefonnummer oder Webseiten von Dritten einzufügen.

3.02 Freischaltung. Die Freischaltung des Trainer-Profils im SKULP-System erfolgt durch SKULP, nachdem alle dafür benötigten Angaben des Trainers vorliegen. Erst nach Freischaltung des Trainer-Profils kann SKULP die Termine des Trainers zur Buchung durch Nutzer freischalten. Sämtliche im Admin-Bereich vom Trainer eingestellten Termine werden automatisch über die SKULP-Plattform online zur Buchung angeboten. Die Freischaltung von Nutzer-Profilen erfolgt durch SKULP, nachdem alle dafür benötigten Angaben des Nutzers vorliegen. 

3.03 Verantwortung. Alle Daten und Informationen, die der Trainer oder der Nutzer selbst im SKULP-System eintragen und zur Veröffentlichung hinterlegen kann, hat er selbst einzutragen, zu pflegen und zu aktualisieren. SKULP ist nicht zur Kontrolle der vom Trainer oder Nutzer übermittelten bzw. eingetragenen Daten verpflichtet. Das Risiko einer fehlerhaften Datenübertragung liegt beim Trainer oder Nutzer.

3.04 Unrichtige Angaben. Der Trainer nimmt zur Kenntnis, dass irreführende und/oder unrichtige Angaben des Trainers, wie etwa zur erforderlichen Ausrüstung, Ort oder Zeit der Trainingseinheit Schadenersatzansprüche nach sich ziehen können. Der Trainer stellt SKULP auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus Angaben resultieren, welche er an SKULP übermittelt hat bzw. im SKULP-System eingegeben hat. Stellt der Trainer trotz Aufforderung durch SKULP unrichtige/irreführende Angaben nicht unverzüglich richtig, ist SKULP berechtigt, alle unrichtigen/irreführenden Angaben zu entfernen bzw. gegebenenfalls das gesamte Trainer-Profil offline zu schalten, bis der Trainer die Berichtigung vorgenommen hat.

3.05 Keine Identitätsüberprüfung. Der Trainer nimmt des Weiteren zur Kenntnis, dass SKULP die Identität und das Alter des Nutzers nicht überprüft. Der Vertragsschluss zwischen Trainer und Kunde erfolgt ausschließlich im Verhältnis zwischen Trainer und Kunde und ohne Einbeziehung von SKULP.

3.06 Betriebsstörungen. Der Trainer oder der Nutzer werden SKULP im Falle von Betriebsstörungen umgehend informieren. 

3.07 Preisänderungen. Gewünschte Preisänderungen hat der Trainer selbst im SKULP-System vorzunehmen. Auf bereits vor Veröffentlichung der Preisänderung gebuchte Trainingseinheiten und insofern abgeschlossene Verträge und Geschäfte haben die Preisänderungen keinen Einfluss. Der Trainer hat den abgeschlossenen Vertrag bzw. das laufende Geschäft insoweit zum bisherigen Preis zu erfüllen.

3.08 Rabatte. SKULP ist berechtigt ohne Rücksprache mit dem Trainer auf die vom Trainer festgelegten Preise auf eigene Kosten Rabatte etwa im Rahmen von Gutschein- und sonstigen Werbeaktionen zu gewähren.

3.09 Mitarbeiterschulung. Der Trainer ist verpflichtet, seine für Buchungen zuständigen Mitarbeiter über die bestehende Zusammenarbeit mit SKULP zu informieren und mit der Nutzung des SKULP-Systems vertraut zu machen. Der Trainer verpflichtet sich, seine Mitarbeiter dahingehend zu instruieren, über das SKULP-System erfolgte Buchungen vertragsgemäß (und vor allem verbindlich) zu behandeln.

4. Entschädigung, Buchung, Storno

4.01 Entschädigung bei unterlassener Erfüllung. Der Trainer verpflichtet sich auch gegenüber SKULP, dem Nutzer die Trainingseinheit zu den vertraglich vereinbarten, in der Buchung über die SKULP-Plattform angegebenen Bedingungen/Zeiten zu erbringen. Für gebuchte Trainingseinheiten, die vom Trainer nicht erfüllt werden, behält sich SKULP (insb. zur Aufrechterhaltung der Nutzerzufriedenheit und zur Vermeidung von solchen Bewertungen, die ein schlechtes Licht auf SKULP werfen statt auf den verantwortlichen Trainer) das nach freiem Ermessen (jedoch primär orientiert am Buchungsbetrag, Verschulden, Reaktion des Nutzers) auszuübende Recht vor, den Nutzer über den Ersatz des bezahlten Betrages hinaus mit bis zu € 50,- in Sonderfällen mit bis zu € 100,- (allenfalls in Form eines Wertgutscheins) zu entschädigen (Vertragsstrafe). Der Trainer ist unabhängig vom Verschulden verpflichtet, SKULP diese Entschädigung zu ersetzen, sofern SKULP die Durchführung der Entschädigung (etwa durch Übermittlung der entsprechenden Email-Korrespondenz) glaubhaft macht. Darüber hinaus gehende Ansprüche bleiben von dieser Vertragsstrafe unberührt.

4.02 Buchung. Buchungen auf der SKULP-Plattform werden gemäß Vereinbarung im Partnervertrag als Direktbuchungen aufgrund vom Trainer eingestellter und veröffentlichter Verfügbarkeiten ohne weitere Anfrage beim Trainer vorgenommen. Alle über das SKULP-System getätigten Direktbuchungen und Stornierungen werden dem Trainer direkt über den Admin-Bereich und/oder automatisch per E-Mail übermittelt. Der Trainer akzeptiert, dass SKULP Direktbuchungen dem Nutzer ohne weiteres Zutun des Trainers bestätigt. Der Trainer verpflichtet sich, Buchungsanfragen während der üblichen Geschäftszeiten schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb von [12 Stunden] zu beantworten. 

4.03 Nicht-Erscheinen. Um unerwünschte Konflikte bei nicht angekündigtem, verspätetem Erscheinen des Nutzers zu vermeiden, hat der Trainer die gebuchte Trainingseinheit stets bis zum Ende des gebuchten Termins freizuhalten, es sei denn der Trainer wäre im Vorhinein informiert worden, dass der Nutzer den Termin nicht wahrnehmen kann.

4.04 Storno. Sofern der Trainer dem Nutzer kostenlose oder allenfalls kostenpflichtige Stornorechte einräumt, hat er dies im Admin-Bereich entsprechend einzutragen. Der Trainer ist auch gegenüber SKULP zur Einhaltung der dort hinterlegten Stornorechte verpflichtet. Eine nachträgliche Anpassung der Storno-Richtlinie für bereits gebuchte Termine ist nicht zulässig.

4.05 Storno-Buchung. Im Falle eines Stornos ist SKULP berechtigt, dem Nutzer das jeweilige Entgelt für die stornierte Buchung in Form eines buchbaren Termins für die entsprechende Trainingseinheit unter Berücksichtigung etwa angefallener Entgelte und Gebühren bei dem jeweiligen Trainer gutzuschreiben. Der Nutzer ist berechtigt, gutgeschriebene Storno-Buchungen bei dem Trainer zur Buchung angebotener Termine dieser Trainingseinheit zu nutzen.

4.06 Rückzahlungen. Zuständig für Rückzahlungen gutgeschriebener Storno-Buchungen an den jeweiligen Nutzer ist vorrangig der Trainer. Kommt der Trainer einem solchen Nutzerverlangen nicht nach, und verlangt der Nutzer die Auszahlung gutgeschriebener Storno-Buchungen von SKULP, ist SKULP gegenüber dem Trainer berechtigt, eine entsprechende Rückzahlung durchzuführen und ggf. darauf entstehende Salden dem Trainer in Rechnung zu stellen. Etwaiger Rückgriff des Trainers gegenüber SKULP wird ausdrücklich ausgeschlossen. Bei einer etwaigen Rückzahlung durch den Trainer werden Service Fees nicht erstattet. Somit erhält die Partei, die zum Zeitpunkt der Buchung die Service Fee gezahlt hat, auch nicht zurückerstattet. 

5. Entgelt, Abrechnung und Rechnungseinwendungsfrist, jährliche Entgeltanpassung

5.01 Nutzungsentgelt. Als Gegenleistung für die Nutzung des Skulp-Systems (insb. zum Anbieten und Verwalten seiner Trainingseinheiten) ist der Trainer verpflichtet, ein „Entgelt“ in Höhe von 8% netto des Preises für die jeweilige Trainingseinheit an SKULP  zu leisten. Angewandte Promocodes, die den Zahlungsbetrag reduzieren, sind hiervon ausgeschlossen. Das Entgelt bezieht sich immer auf den hinterlegten Session Price.

5.02 Stripe. Die Abrechnung der Trainingseinheiten zwischen Trainer und Kunde / Nutzer sowie die Abrechnung des Entgelts erfolgen über SKULP. Der Trainer wird im Rahmen der Registrierung auf der SKULP-Plattform sein bestehendes Stripe-Konto für die Abrechnung hinterlegen oder ein neues Stripe-Konto für die Abrechnung einrichten.

5.03 Fälligkeit. Der Zahlungsanspruch von SKULP auf das Entgelt entsteht mit Durchführung einer Buchung durch einen Nutzer und ist spätestens mit Rechnungslegung per Stripe zur Zahlung fällig. Da mit der Durchführung des Buchungsprozesses die Leistung von SKULP erbracht wurde, bleibt der Anspruch auf das Entgelt auch im Falle eines Stornos oder einer Storno-Buchung bestehen und wird nicht zurückerstattet oder dem Trainer gutgeschrieben. Die interne Kostentragung im Verhältnis zwischen Trainer und Kunde legt der Trainer im Admin-Bereich fest und ist für den Kunden bei Buchung ersichtlich. 

5.04 Disputes. SKULP ist ohne Weiteres berechtigt, Rückbuchungen von mittels Stripe bezahlten Buchungen aufgrund von Nutzer-Reklamationen („Disputes“) an den Trainer zu veranlassen bzw. sich diesbezüglich beim Trainer schad- und klaglos zu halten. Der Trainer hat sich hinsichtlich der Klärung eines etwaigen Anspruchs sodann direkt an den Nutzer zu wenden. SKULP haftet insoweit nicht für die Rückbuchung gegenüber dem Trainer. 

5.05 Inkasso. Der Nutzer bezahlt gebuchte Trainingseinheiten online über die auf der SKULP-Plattform angegebenen Zahlungsmöglichkeiten (z.B. Stripe). Der Zahlungsverkehr wird derzeit ausschließlich über Stripe (https://stripe.com) abgewickelt. Etwaige vom Zahlungsanbieter erhobene Gebühren sind vom Trainer zu tragen. Aktuelle Informationen sind auf der SKULP-Plattform verfügbar. Das Bonitätsrisiko für den vom Nutzer bezahlten und an den Trainer weiterzuleitenden Betrag trägt der Trainer. Der Trainer trägt außerdem die Kosten allfälliger Transaktionsgebühren und das Risiko von Währungsschwankungen. Der Trainer kann im Admin-Bereich festlegen, dass das Entgelt ganz oder teilweise durch den Nutzer zu tragen ist und somit dem Nutzer zusätzlich zu dem Preis für die jeweilige Trainingseinheit berechnet wird.

5.06 Abrechnung und Einwendungsfrist. SKULP rechnet die über die SKULP-Plattform vorgenommenen Buchungen und das dabei vereinnahmte Entgelt gegenüber dem Trainer so rasch wie möglich für die vorangehende Abrechnungsperiode (maximal ein Monat) gegen Monatsende ab. Die Abrechnung wird auf elektronischem Weg über den Admin-Bereich oder per Email übermittelt. Einwendungen gegen die Abrechnung sind SKULP per E-Mail so rasch wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung unwiderruflich als genehmigt.

5.07 Vollmacht zur Rechnungserstellung. Der Trainer bevollmächtigt SKULP für Buchungen des Nutzers, Rechnungen im Namen des Trainers an den buchenden Nutzer unter Angabe des im SKULP-System angegebenen Informationen, zum Sitz des Trainers und der Gesellschaftsform, zu erstellen. Der Trainer ist für den Inhalt der Rechnung und der Hinterlegung einer gültigen Mehrwertsteueridentifikationsnummer, d.h. einschließlich der korrekten Angabe der darauf ausgewiesenen Umsatzsteuer oder etwaiger Befreiungstatbestände selbst verantwortlich. SKULP übernimmt gegenüber dem Trainer und gegenüber dem Nutzer keine Haftung aus oder im Zusammenhang mit der Rechnungserstellung für den Trainer. 

5.08 Verzug. Bei Zahlungsverzug des Trainers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Trainer für den Fall des Zahlungsverzugs, SKULP die entstehenden Mahn- und Inkassokosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Bei Zahlungsverzug gilt für jede Mahnung ein Betrag von € 10,- als vereinbart, sofern der Trainer gegenüber SKULP keinen geringeren Schaden nachweist. 

6.Rollenverteilung, Verfügbarkeit, Verantwortungsabgrenzung

6.01 Dienstleistungsvertrag zwischen Trainer und Nutzer. Der Vertrag über die jeweilige Trainingseinheit, die über die SKULP-Plattform gebucht wird, kommt ausschließlich zwischen dem die Trainingseinheit buchenden Nutzer und dem Trainer zustande. Für die Einhaltung der entsprechenden Gesetze ist allein der Trainer verantwortlich. SKULP ist berechtigt, die dafür notwendigen Daten an die Vertragsparteien zu übermitteln (siehe Datenschutzerklärung). Die Rolle von SKULP ist dabei ausschließlich, Dienstleistungsverträge über die jeweilige Trainingseinheit im Namen und für Rechnung des Trainers mit dem Nutzer abzuschließen. SKULP haftet nicht für das Verhalten des Nutzers bei der Inanspruchnahme der Trainingseinheit. Es obliegt allein dem Trainer, alle Ansprüche aus dem Vertrag mit dem Nutzer unmittelbar gegenüber demselben geltend zu machen. Für die Erfüllung der sich daraus ergebenden Pflichten hat allein der Trainer Sorge zu tragen. Der Trainer stellt SKULP, sofern der Nutzer dennoch Ansprüche gegen SKULP statt gegen den Trainer erhebt, von allen Ansprüchen des Nutzers wegen etwaiger Pflichtverletzungen des Trainers frei, trägt die notwendigen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung und leistet dafür angemessene Sicherheit.

6.02 Haftung für Informationen. SKULP übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf der SKULP-Plattform durch den Trainer selbst in Eigenverantwortung angegebenen Informationen (insb. Preise und verfügbare Zeiten/Kurszeiten für die Trainingseinheit) oder für die fehlerhafte oder unvollständige Übertragung von Daten (Datenmigration von Kunden-, Trainings- oder Rechnungsdaten). Hinsichtlich Trainings- und Rechnungsdaten ist der Trainer zur Kontrolle verpflichtet.

6.03 Funktionsstörungen. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen des Skulp-Systems sowie Maßnahmen, die zur Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung des SKULP-Systems führen, wenn dies aus technischen Gründen notwendig ist bzw. anders nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre. 

SKULP wird diese Tätigkeiten regelmäßig während der Supportzeiten durchführen. Diese sind jederzeit abänderbar. Derzeit sind die Supportzeiten werktags Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr, Samstag gilt nicht als Werktag. 

6.04 Wartung. Die Überprüfung der Grundfunktionen des SKULP-Systems erfolgt in der Regel täglich. Die Wartung der Cloud-Software ist zu den üblichen Bürozeiten (werktags, Montag bis Freitag) von SKULP gewährleistet. Bei schweren Funktionsstörungen – die Nutzung der Cloud-Software ist nicht mehr möglich oder wird erheblich eingeschränkt – initiiert SKULP die Wartung binnen 4 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Trainer oder Nutzer, frühestens aber 4 Stunden ab Beginn der üblichen Bürozeiten (werktags, Montag bis Freitag). SKULP wird den Trainer soweit möglich vom Beginn der Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend ohne Verzug durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht spätestens am selben Tag bzw. nächsten Werktag (gerechnet ab dem oben genannten Zeitpunkt) möglich sein sollte, wird SKULP den Trainer bis zum Ende des nächsten Werktages unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbehebung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail informieren. 

6.05 Höhere Gewalt. Sollte die Störung des SKULP-Systems oder ein sonstiger Anspruch auf höherer Gewalt beruhen (z.B. von SKULP nicht zu vertretender Stromausfall, Hacker-Angriffe), so entfällt jegliche Haftung von SKULP für die daraus resultierenden Folgen.

7. Haftung

7.1 SKULP haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von SKULP oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern. Verletzt SKULP oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, den SKULP bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, es sei denn die Pflichtverletzung erfolgt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

Die Haftung für Folgeschäden (einschließlich Verdienstausfall und entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen. 

Für den Verlust von Daten haftet SKULP insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Trainer oder Nutzer unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. 

7.2 Eine Haftungsbegrenzung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.3 Handelt es sich bei dem Trainer oder Nutzer um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Trainer oder Nutzer für den Zeitraum von einem Jahr vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an SKULP gezahlt hat. 

8. Nutzungsrechte an der Skulp Cloud-Software, Speicherplatz

8.01 Nutzungsrecht. SKULP räumt dem Trainer und dem Nutzer das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die zur Nutzung überlassene SKULP Cloud-Software (nachfolgend die „Software“) während der Dauer des Vertrages bestimmungsgemäß zu nutzen.

8.02 Bearbeitung, Vervielfältigung. Der Trainer und der Nutzer dürfen die Software nur bearbeiten und vervielfältigen, soweit dies nötig ist und durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch (mit Ausnahme der Mobile-App) die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.ä.) der vom Trainer oder Nutzer genutzten Hardware.

8.03 Überlassung an Dritte. Der Trainer und der Nutzer sind nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Insb. die Weitervermietung der Software ist dem Trainer und dem Nutzer untersagt. Der Trainer und der Nutzer verpflichten sich, ihre etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart zu gestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software durch den Dritten ausgeschlossen ist.

8.04 Schutz. Der Trainer und der Nutzer sind verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zweck werden der Trainer und der Nutzer ihre Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Trainer und der Nutzer seine Mitarbeiter unterrichten, dass die Vervielfältigung der Software strengstens untersagt ist.

8.05 Eingeräumter Speicherplatz. Der Trainer ist nicht berechtigt, den ihm von SKULP eingeräumten Speicherplatz Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. Der Trainer verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Der Trainer ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

9. Sonstige Rechte/Pflichten, Datenschutz, Bewertungen

9.01 Rechte SKULP. SKULP ist berechtigt, Fotos, Grafiken, Marken und Logos und in sonstiger Weise urheberrechtlich geschützten Werke des Trainers und des Nutzers (die diese jeweils im Außenauftritt in Verwendung haben oder zur Verfügung gestellt haben) im SKULP-System (insb. zur öffentlichen Darstellung des Trainers oder des Nutzers) und für damit in Zusammenhang stehende eigene Vertriebs- und Marketingzwecken wie Werbung oder Online-Maßnahmen (Meta-Tags oder Keyword-Advertising) kostenfrei zu verwenden. Ein allfälliger Widerruf dieser Einwilligung gilt nicht für allenfalls produzierte Werbespots oder sonstiges Informations- und Werbematerial. SKULP ist nicht verpflichtet, allfällige Werbemaßnahmen zuvor mit dem Trainer oder dem Nutzer abzustimmen. SKULP ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den jeweiligen Namen des Trainers zu nennen. Der Trainer und der Nutzer garantieren, dass dieses Material frei von Rechten Dritter ist, die eine uneingeschränkte Nutzung zu den vertraglich vorgesehenen Zwecken durch SKULP ausschließen oder beschränken. SKULP ist berechtigt, die vom Trainer und vom Nutzer bereitgestellten Informationen in andere Sprachen zu übersetzen und zu kürzen (insb. Namen des Trainers) bzw dem von SKULP geführten Standard anzupassen (insb. Bearbeitung, allenfalls Zurückweisung von Fotos).

9.02 Rechte Trainer. Der Trainer ist berechtigt, in seinen Prospekten und sonstigen Publikationen (Social Media, E-Mail Newsletter, etc.) sowie auf seiner Homepage darauf hinzuweisen, dass er an das SKULP-System angeschlossen ist. Zu diesem Zweck hat der Trainer auch Anspruch darauf, die dafür vorgesehenen Logos des Trainers auf der SKULP-Plattform kostenfrei zu verwenden.

9.03 Datenschutz. Personenbezogene Daten (des Trainers, seiner Kunden und seiner Mitarbeiter sowie der Nutzer) im Sinne des Datenschutzgesetzes (insb. Telefonnummer, Adresse, Emailadresse, sonstige Inhaltsdaten etc.) werden gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet. Diese ist unter www.skulp.de im Impressum und auf der Startseite abrufbar. Der Trainer verpflichtet sich jedenfalls, dass alle Daten, die der Trainer von Nutzern im Rahmen der Buchung (verpflichtend) einholt, für die Buchung notwendig sind und diese die Menge der für die Buchung minimal notwendigen Daten nicht überschreiten. Zudem verpflichtet sich der Trainer keine gesundheitsbezogenen oder sonstige sensiblen Daten über die SKULP Cloud-Software bzw. SKULP-Plattform zu verarbeiten.

9.04 Bewertungen. Der Trainer ist damit unwiderruflich einverstanden, dass die Bewertung der Trainingseinheiten des Trainers durch die Nutzer auf der SKULP-Plattform dargestellt wird. Diese Bewertung erfolgt in einer 5-teiligen Skala und wird mit „Sternchen“ analog des Abstimmungsverhaltens der Nutzer dargestellt. Ein Anspruch auf Darstellung aller Bewertungen besteht nicht, insbesondere ist SKULP berechtigt, Bewertungen bei Verdacht der Manipulation nicht zu veröffentlichen und bei der Berechnung der Durchschnittsnote außer Acht zu lassen. Trainer dürfen sich nicht selbst empfehlen; diesen ist es auch untersagt Dritte gegen Entgelt zu Bewertungen zu veranlassen.

10. Vertragslaufzeit, Kündigung

10.1 Der Vertrag zwischen dem Trainer oder Nutzer und SKULP wird jeweils auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 

10.2 Der Vertrag ist ohne Weiteres durch Löschung des Kontos durch den Nutzer oder den Trainer kündbar. Mit Löschung des Kontos erlöschen sämtliche Leistungspflichten von SKULP gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner. SKULP ist insbesondere nicht für die ordnungsgemäße Abwicklung laufender Geschäfte nach erfolgter Kontolöschung verantwortlich. Im Rahmen der Kontolöschung erfolgt die Löschung gespeicherter Daten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Archivierungs- und Aufbewahrungspflichten, und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Datensparsamkeit. 

10.3 Kündigung aus wichtigem Grund. Aus wichtigem Grund ist SKULP berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu beenden, dies einhergehend mit der sofortigen Sperre des Admin-Bereichs und/oder der Möglichkeit Buchungen entgegenzunehmen, dies insb. in nachstehenden Fällen: 

  • Verweigerung der nachweislich ordnungsgemäß gebuchten Leistung gegenüber dem Nutzer, sofern dies öfter als ein Mal im letzten Quartal der Fall war;
  • Verrechnung der gebuchten Trainingseinheit an den Nutzer trotz fristgerechter Stornierung, sofern dies öfter als ein Mal im letzten Quartal der Fall war;
  • Verzug bei der Bezahlung fälliger Entgelte, einschließlich ungerechtfertigter Rechnungsabzüge trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist.

10.4 Darüber hinaus gehende Ansprüche von SKULP, insb. Schadenersatzansprüche und allfällige Vertragsstrafen bleiben von einer etwaigen Kündigung unberührt. SKULP ist im Übrigen erst dann zur Rücknahme der Sperre verpflichtet, wenn der Trainer alle offenen Forderungen beglichen hat und von sich aus einen entsprechenden Zahlungsnachweis übermittelt hat. Sofern keine besondere Dringlichkeit oder besondere Schwere besteht und es sich um keinen „Wiederholungstäter“ handelt, wird sich SKULP bemühen, den Trainer vor Veranlassung der oben genannten Maßnahmen zur Stellungnahme (allerdings binnen kurzer Frist von max. 3 Tagen) aufzufordern.

11. Schlussbestimmungen

11.01 Abtretungsverbot. Die Abtretung von Forderungen und sonstigen Ansprüchen gegen SKULP ist untersagt.

11.02 Aufrechnungsverbot. Der Trainer ist nur dann zur einseitigen Aufrechnung berechtigt, wenn seine Forderung anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.

11.03 Zugang von Erklärungen. Erklärungen gelten als zugegangen, wenn diese an die zuletzt bekannte Adresse oder Emailadresse übermittelt wurden.

11.04 Recht, Gerichtsstand. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, dies unter Ausschluss des Kollisionsrechts und der Bestimmungen des UN-Kaufrechtsabkommens (CISG). Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen oder sonstigen Ansprüchen zwischen SKULP und dem Trainer oder Nutzer (soweit rechtlich zulässig) ergebenden Streitigkeiten ist Frankfurt am Main.

11.05 Salvatorische Klausel. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, oder für den Fall, dass dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt mit Rückwirkung eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung als zwischen den Vertragsparteien vereinbart, wie sie die Vertragsparteien unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks dieses Vertrages vereinbart hätten, wenn ihnen beim Abschluss dieses Vertrages die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen wäre. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine solche Bestimmung in der vorgesehenen Form zu bestätigen.

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